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Schwerpunktstaatsanwaltschaft für
Kapitalmarktstraftaten in weiter Ferne
Quelle: Czerwensky intern vom 05.03.2003
Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kapitalmarktstraftaten
mit Sitz in Frankfurt am Main wird es so schnell nicht geben.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hatte zuletzt
immer wieder deutlich gemacht, dass er die bundesweite Zuständigkeit
für Kapitalmarktstraftaten in der Bankenmetropole „auf
mittlere Sicht für unumgänglich“ hält. Auch
Anlegerschützer, wie u.a. Klaus Nieding, Präsident des
Deutschen-Anleger-Schutzbundes (DASB), hatten nach den Skandalen
am Neuen Markt immer wieder eine solche Behörde gefordert.
Koch, der eine länderübergreifende Vereinbarung anstrebt,
stößt bei den übrigen Ländern auf Vorbehalte,
hören wir aus dem hessischen Justizministerium. Die Länder
wollen die Zuständigkeit weiterhin bei den Staatsanwaltschaften
der Landgerichte in den einzelnen Bundesländern belassen.
Zwar will Koch einen erneuten Vorstoß wagen, doch bleibt
es bei der ablehnenden Haltung der Länderjustizminister,
kann das Projekt in dieser Legislaturperiode abgeschrieben werden.
Erst unter einer Union geführten Bundesregierung hätte
die Schwerpunktstaatsanwaltschaft über ein Bundesgesetz,
das durch den Bundestag und den Bundesrat muss, eine wesentlich
bessere Chance. Allerdings kann Koch dennoch einen Teilerfolg
vorweisen: Landesintern hat der Hessische Generalstaatsanwalt
mittlerweile veranlasst, die Kapitalmarktstrafverfahren bei der
Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main zu konzentrieren.
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