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Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kapitalmarktstraftaten in weiter Ferne

Quelle: Czerwensky intern vom 05.03.2003

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kapitalmarktstraftaten mit Sitz in Frankfurt am Main wird es so schnell nicht geben. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hatte zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass er die bundesweite Zuständigkeit für Kapitalmarktstraftaten in der Bankenmetropole „auf mittlere Sicht für unumgänglich“ hält. Auch Anlegerschützer, wie u.a. Klaus Nieding, Präsident des Deutschen-Anleger-Schutzbundes (DASB), hatten nach den Skandalen am Neuen Markt immer wieder eine solche Behörde gefordert. Koch, der eine länderübergreifende Vereinbarung anstrebt, stößt bei den übrigen Ländern auf Vorbehalte, hören wir aus dem hessischen Justizministerium. Die Länder wollen die Zuständigkeit weiterhin bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte in den einzelnen Bundesländern belassen. Zwar will Koch einen erneuten Vorstoß wagen, doch bleibt es bei der ablehnenden Haltung der Länderjustizminister, kann das Projekt in dieser Legislaturperiode abgeschrieben werden. Erst unter einer Union geführten Bundesregierung hätte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft über ein Bundesgesetz, das durch den Bundestag und den Bundesrat muss, eine wesentlich bessere Chance. Allerdings kann Koch dennoch einen Teilerfolg vorweisen: Landesintern hat der Hessische Generalstaatsanwalt mittlerweile veranlasst, die Kapitalmarktstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main zu konzentrieren.

 

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