Gesetzgebungsverfahren
 

Lage der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen nach der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH

Am 28.02.2007 fand in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur "Lage der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen nach der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH" statt. Der DASB war als einzige Anlegervertretung in dieser Anhörung durch seinen Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding vertreten. Die Anwesenden suchten gemeinsam nach einer Lösung des Problems, dass die EdW zwar in bestimmtem Umfang zahlungsverpflichtet, aufgrund ihres mangelnden Finanzmittelbestandes dazu aber bei weitem nicht in der Lage ist. Schätzungen gehen gegenwärtig von einer Liquidität der EdW von rund 5 Mio. EUR aus. Dem stehen nach Auskunft des zuständigen EdW-Mitarbeiters in der Finanzausschuss-Sitzung Forderungen von Phoenix-Anlegern in einer Größenordnung von 180 Mio. EUR gegenüber. Einhellig sahen die anwesenden Experten die Zusammenlegung der verschiedenen Einlagen- und Anlegersicherungseinrichtungen als wünschenswert an, da die bislang praktizierte Aufteilung in Einlagensicherung der Banken einerseits, Anlegerentschädigungssysteme andererseits sowohl willkürlich als auch praxisfremd ist. Rechtsanwalt Klaus Nieding wies auf ausdrückliche Nachfrage der Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Grüne auf die unzureichende Überwachung seitens der BaFin sowie die ungenügende Vorsorge seitens der EdW im Vorfeld der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH hin. So habe sich die BaFin auch nach Erkenntnissen des Inolvenzverwalters von Dieter Breitkreuz ab 2002 im Hinblick auf das rechtswidrige "Einsammeln" der Kundengelder auf den Sammelkonten hinhalten lassen. Dies habe erst das praktizierte Schneeballsystem ermöglicht. Und auch die EdW hätte nach Auffassung des DASB hellhörig werden müssen bei einem vorab mitgeteilten Stand von 30.000 investierten Anlegern. Multipliziert man nämlich einfach diese der EdW und der BaFin vorab bekannte Zahl von 30.000 Anlegern mit der Mindestentschädigung von 20.000 EUR pro Anleger, dann werde schnell klar, dass man von einem "Klumpenrisiko" in Höhe von 600 Mio. EUR gesprochen hat. Darauf konnte die EdW bei ihrer bekannten schwachen Mittelausstattung nicht adäquat vorbereitet sein - für die PIA auch ein eklatanter Verstoß gegen europarechtliche Regeln.


 

Programmierung und Betreuung muibien // Büro für Gestaltung 2006