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Trotz Zusage haben Sie Ihr Geld von dem betroffenen Finanzdienstleister
nicht zum vereinbarten Termin zurückbekommen und wurden statt
dessen wieder vertröstet.

Sie haben den Verdacht eine zweifelhafte Geldanlage eingegangen zu sein?

Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus. Wir überprüfen für Sie Ihre Angaben und helfen Ihnen gerne.
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Falls Sie Fragen haben,
können Sie uns auch per Fax
oder Telefon erreichen.
Telefon: 069 / 238538-0
Fax: 069 / 238538-10 |
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Das sollten Sie wissen!

Wenn Sie den Verdacht haben, einem Betrüger aufgesessen zu sein, wenden Sie sich sofort an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt. Der DASB vermittelt Ihnen kostenlos juristische Experten in Ihrer Nähe.

Stellen Sie schnell für den Anwalt alle verfügbaren Unterlagen zusammen, denn drei Jahre nach der Anlageberatung verjähren Ihre Ansprüche. Erstellen Sie ein ausführliches Gedächtnisprotokoll über den zeitlichen Ablauf des Anlagegeschäftes.

Auch wenn der Anlagevermittler bankrott ist oder seinen Sitz im
Ausland hat, kann sich juristische Hilfe lohnen. Der Anwalt prüft
die Haftung aller Beteiligten und kennt Besonderheiten ausländischer
Rechtssysteme.

Dringend rät der DASB davon ab, sich an ein Unternehmen zu wenden, das damit wirbt, Ihr Geld schnell wieder zurückzuholen oder einer Interessengemeinschaft von Geschädigten beizutreten. Die Erfahrung zeigt häufig, daß sich dahinter oft trickreiche Betrüger verbergen, die Ihnen ein weiteres Mal Geld aus der Tasche ziehen wollen. Oder aber es handelt sich um ehemalige Mitarbeiter des Betrugsunternehmens, die eine eigene Inanspruchnahme verhindern wollen.
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